Steuerlicher Vorteil und finanzielle Unterstützung
Zuschüsse von den Krankenkassen für Ihre Gesundheitsförderung
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich (nach § 20a SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung) an Präventionsangeboten mit durchschnittlich 80% der Kursgebühr pro Mitarbeiter. Dadurch ist der Kostenaufwand für Sie als Unternehmer minimal.
Wichtige Voraussetzung: die Präventionskurse im Rahmen Ihrer betrieblichen Gesundheitsförderung sind zertifizierte Präventionskurse von einem Anbieter mit entsprechender Prüfung und Zulassung.
Die Praxis für Prävention und Gesundheit van Loh verfügt über diese Anforderungen für die Kurse und Kursleiter, so dass einer Unterstützung nichts im Wege steht!
Weitere, ausführliche Informationen zum Thema Präventionskurse und Förderung finden Sie im Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes
(mit Verlinkung dahin: Leitfaden Prävention – GKV-Spitzenverband (gkv-spitzenverband.de)).
Steuerliche Förderungen für Ihr Gesundheitsmanagement
Als Arbeitgeber können Sie einmal jährlich einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag in Höhe von maximal 600 Euro pro Mitarbeiter einsetzen und geltend machen. Dieser Betrag wirkt dabei wie eine ganz normale Kostenposition, also steuerreduzierend und ist als steuerbefreiter Teil des Mitarbeitereinkommens buchbar.
Die einzige Bedingung die gestellt wird, um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen ist, dass der Mitarbeiter an einem zertifizierten Gesundheitskurs, einem Workshop oder einer Präventionsmaßnahme teilnimmt, die den Anforderungen des §20 SGB V entspricht.
Steuerfreibeträge für Maßnahmen im Gesundheitsmanagement
Der Steuerfreibetrag für Ihre Mitarbeiter ist in §3 Nr. 34 EStG und §52 Abs. 4c EStG i.V.m. der Neuregelung des Jahressteuergesetzes, gültig seit dem 01.01.2019 geregelt und festgelegt. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrem Steuerberater, um weitere fach- und sachkundige Beratung zu erhalten.